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Sammelbetriebs­anweisungen für Gefahr­stoffe auf Knopfdruck

Bettina Huckca. 4 Min. Lesezeit
  • Gefahrstoffe
  • Sammelbetriebsanweisung
  • Betriebsanweisung
  • GefStoffV
  • TRGS 555

Betriebsanweisungen sind verbindliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers, die an die Mitarbeitenden gerichtet sind. Ziel ist, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten sowie die Umwelt zu schützen. Sowohl für den Umgang mit gefährlichen chemischen als auch mit biologischen Stoffen, Maschinen und Fahrzeugen sowie für bestimmte Verfahren und Arbeitsabläufe müssen den Beschäftigten Betriebsanweisungen in schriftlicher Form zugänglich gemacht werden.

Die Inhalte einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe listet die Gefahrstoffverordnung detailliert auf, die äußere Form ist dagegen nicht festgelegt. Betriebsanweisungen sind die Grundlage für Unterweisungen; bei Änderungen müssen sie aktualisiert werden, zum Beispiel wenn ein neuer Gefahrstoff eingesetzt wird oder sich die Rezeptur eines Gemischs geändert hat. Gefahrstoffe mit ähnlicher Gefährdung und gleichartigen Schutzmaßnahmen können in einer Sammelbetriebsanweisung zusammengefasst werden. Arbeitgeber suchen nach Werkzeugen, um Betriebsanweisungen zu erstellen und zu aktualisieren, abgestimmt auf ihre betrieblichen Bedürfnisse.

Grundlagen

Inhalt

Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung muss eine Betriebsanweisung mindestens Folgendes enthalten:

  • Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, zum Beispiel Bezeichnung der Gefahrstoffe, Kennzeichnung sowie Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit
  • Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchführen müssen, unter anderem Hygienevorschriften, Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Exposition zu ergreifen sind, Informationen zum Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung
  • Informationen über Maßnahmen, die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Unfallverhütung von den Beschäftigten, zum Beispiel von Rettungsmannschaften, durchgeführt werden müssen

Informationen liefert im Wesentlichen das Sicherheitsdatenblatt. Fehlende Sicherheitsdatenblätter müssen angefordert werden, in der Regel beim Lieferanten des Gefahrstoffs. Betriebsanweisungen müssen so konkret abgefasst sein, dass sie in praktisches Handeln und Verhalten umgesetzt werden können. Das bedeutet, dass Arbeitsmittel sowie technische und persönliche Schutzmaßnahmen genau bezeichnet werden müssen, zum Beispiel die namentliche Angabe eines Körperschutzmittels oder die genaue Lagebeschreibung von Müllbehältern.

Hinweis: Betriebsanweisungen müssen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen sein. Unterschiedliche Tätigkeiten mit einem Stoff am gleichen Arbeitsplatz können unterschiedliche Betriebsanweisungen erforderlich machen, zum Beispiel wenn bei Instandhaltungsarbeiten andere Gefahren als im Fertigungsablauf auftreten.

Form und Sprache

Betriebsanweisungen sollten im Betrieb möglichst einheitlich gestaltet sein und so erstellt werden, dass sie alle relevanten Informationen auf einer DIN-A4-Seite zusammenfassen. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 schlägt folgende Abschnittsüberschriften vor, die eine übersichtliche Darstellung ermöglichen sollen:

  • Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit
  • Gefahrstoffe (Bezeichnung)
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
  • Verhalten im Gefahrenfall
  • Erste Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung

Für Gefahrstoffe werden diese Abschnitte in der Regel durch orange oder rote Balken getrennt. Betriebsanweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache erstellt werden. Das heißt, dass sie gegebenenfalls in verschiedene Sprachen übersetzt werden müssen, wenn Mitarbeitende die Hinweise auf Deutsch nicht verstehen.

Unterweisung

Anhand der Betriebsanweisungen werden die Unterweisungen durchgeführt; sie müssen mündlich erfolgen. Volljährige Mitarbeitende müssen vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, Jugendliche mindestens halbjährlich unterwiesen werden.

Aktualisierung

Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Änderung aktualisiert werden, zum Beispiel wenn das Verfahren geändert oder ein neuer Stoff eingesetzt wird oder wenn sich die Rezeptur des verwendeten Gefahrstoffes geändert hat.

Umsetzung in der Praxis

Fehlende Information über die von den Stoffen ausgehenden Gefahren kann zu einem sorglosen und damit unvorsichtigen Umgang mit Gefahrstoffen führen. Unfälle und Verletzungen können die Folge sein. Der Arbeitgeber muss deshalb sicherstellen, dass aktuelle Betriebsanweisungen an den Arbeitsplätzen - oder in räumlicher Nähe - vorhanden sind, zum Beispiel als Aushang oder im Intranet des Unternehmens. Er muss auch organisieren, dass Betriebsanweisungen regelmäßig überprüft bzw. aktualisiert werden.

Vorteile von Sammelbetriebsanweisungen

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, für die ähnliche Gefährdungen bestehen und vergleichbare Schutzmaßnahmen gelten, kann eine gleichlautende Betriebsanweisung, die sogenannte Gruppen- bzw. Sammelbetriebsanweisung, erstellt werden. Kriterien fürs Gruppieren sind zum Beispiel H- und EUH-Sätze, Gefahrenpiktogramme, Gefährdungen bzw. Schutzmaßnahmen.

Vorteile gegenüber der Einzelbetriebsanweisung sind vor allem:

  • Die Anzahl der relevanten Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz bzw. im Unternehmen wird auf das erforderliche Maß beschränkt und ermöglicht einen schnelleren Überblick, welches Dokument die anwendende Person nutzen muss. Dies ist besonders für Unternehmen praktikabel, bei denen mit vielen Gefahrstoffen umgegangen wird.
  • Beschäftigte können wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für eine Gruppe ähnlicher Gefahrstoffe in einer Sammelbetriebsanweisung nachlesen und leichter umsetzen.
  • Die Unterweisung wird einfacher.
  • Verantwortliche sparen Zeit beim Erstellen und Aktualisieren.

Achtung: Für besonders gefährliche Stoffe wie toxische oder CMR-Stoffe sind dagegen Einzelbetriebsanweisungen sinnvoll, da ein möglicher Schaden für Mensch und Umwelt groß und die korrekte Umsetzung der Schutzmaßnahmen daher besonders wichtig ist.

Unter anderem bieten Berufsgenossenschaften Muster-Betriebsanweisungen an; diese müssen allerdings an die betriebsspezifischen Gegebenheiten angepasst und ergänzt werden. Da Vorlagen im Allgemeinen nur als nicht veränderbare PDF-Dateien zur Verfügung stehen, suchen Verantwortliche nach Formaten, die sie selbst gestalten können. Besser als selbst erstellte Word-Vorlagen ist eine Softwarelösung, bei der relevante Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt automatisch eingelesen und sowohl Einzel- als auch Sammelbetriebsanweisungen auf Knopfdruck erstellt und aktualisiert werden.

Fazit

Betriebsanweisungen müssen erstellt und aktualisiert werden. Besonders wenn viele Gefahrstoffe im Unternehmen eingesetzt werden, erleichtern Sammelbetriebsanweisungen die Arbeit. Geeignete Software unterstützt Verantwortliche im Arbeitsschutz und gewährleistet sicheres und rechtskonformes Arbeiten.

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Häufige Fragen

Was muss eine Betriebs­anweisung für Gefahr­stoffe enthalten?

Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung mindestens Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Schutzmaßnahmen sowie über Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen. Informationen liefert im Wesentlichen das Sicherheitsdatenblatt.

Wann sind Sammelbetriebs­anweisungen sinnvoll?

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, für die ähnliche Gefährdungen bestehen und vergleichbare Schutzmaßnahmen gelten, kann eine Sammelbetriebsanweisung erstellt werden. Kriterien fürs Gruppieren sind zum Beispiel H- und EUH-Sätze, Gefahrenpiktogramme, Gefährdungen bzw. Schutzmaßnahmen.

Für welche Stoffe sind Einzelbetriebs­anweisungen sinnvoll?

Für besonders gefährliche Stoffe wie toxische oder CMR-Stoffe sind Einzelbetriebsanweisungen sinnvoll, da ein möglicher Schaden für Mensch und Umwelt groß und die korrekte Umsetzung der Schutzmaßnahmen daher besonders wichtig ist.

Wie oft muss anhand der Betriebs­anweisung unterwiesen werden?

Die Unterweisung erfolgt mündlich. Volljährige Mitarbeitende müssen vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, Jugendliche mindestens halbjährlich unterwiesen werden.

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Foto von Tarik Delalic

Tarik Delalic

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