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DGUV Vorschrift 2 aktualisiert: die zentralen Änderungen

Bettina Huckca. 1 Min. Lesezeit
  • Arbeitsschutz
  • DGUV Vorschrift 2
  • Betriebliche Betreuung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ende 2024 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen neuen Mustertext der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzten beschlossen. Die Unfallversicherungsträger setzen die Vorschrift nun sukzessive in Kraft, zum Beispiel die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bereits am 1. April 2025.

Was ändert sich?

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Die Kleinbetriebsgrenze von 10 Beschäftigten wurde auf 20 Beschäftigte erhöht.
  • Zukünftig dürfen Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten. Bedingung: Im Vorfeld müssen sie sich einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen, zum Beispiel durch eine Begehung.
  • Absolventinnen und Absolventen aus weiteren Fachgebieten dürfen sich als Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifizieren und bestellt werden, zum Beispiel Fachleute aus den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie.
  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) betreuen lassen; bisher bestand diese Möglichkeit nur für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten.
  • Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in ihrem jährlichen Bericht nun absolvierte Fortbildungen nachweisen. Unternehmen sollen so die Qualität der angebotenen Dienstleistung besser einschätzen können.
  • Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes werden klarer definiert und in der neuen DGUV R 100-002 erläutert.

Was bedeutet das für Betriebe?

Die schrittweise Einführung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger bedeutet, dass der genaue Geltungsbeginn je nach zuständiger Berufsgenossenschaft variiert. Verantwortliche sollten prüfen, ab wann die aktualisierte Vorschrift für ihren Betrieb gilt und ob sich durch die höhere Kleinbetriebsgrenze oder die Möglichkeit der Online-Beratung die Betreuungsform ändert. Unterstützung bietet die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

(Quelle: DGUV)

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Häufige Fragen

Was ist die DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Unfallverhütungsvorschrift zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzten. Die Mitgliederversammlung der DGUV beschloss Ende 2024 einen neuen Mustertext.

Wie hat sich die Kleinbetriebsgrenze geändert?

Die Kleinbetriebsgrenze wurde von 10 Beschäftigten auf 20 Beschäftigte erhöht. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum betreuen lassen; bisher galt dies nur für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten.

Dürfen Fachkräfte für Arbeits­sicherheit online beraten?

Ja. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen die Unternehmensführung künftig auch telefonisch oder online beraten. Bedingung ist, dass sie sich im Vorfeld einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschafft haben, zum Beispiel durch eine Begehung.

Ab wann gilt die neue Vorschrift?

Die Unfallversicherungsträger setzen die Vorschrift sukzessive in Kraft. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat sie bereits zum 1. April 2025 in Kraft gesetzt.

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Foto von Jürgen Knopp

Jürgen Knopp

Beratung – Umwelt, Energie, Arbeitsschutz